Beherbergungssteuer der Stadt Dresden
Die Stadt Dresden erhebt ab dem 01.07.2015 eine Beherbergungssteuer Dresden für alle Besucherinnen und Besucher die im Stadtgebiet Dresden in einer entgeltlichen Unterkunft übernachten. Daher besteht grundsätzliche für alle Besucherinnen und Besucher die Pflicht Beherbergungssteuer zu entrichten.
Dabei sind Kinder bis 18 Jahre, Schwerbehinderte mindestens 80 Prozent sowie eine Begleitperson, Selbstständige sowie freiberuflich Tätige, Geschäftsleute und Angestellte zur Aus- und Fortbildung von dieser Regelung ausgenommen.
Ab dem 1. Oktober 2017 beträgt der auf eine einzelne Übernachtung entfallende Beherbergungssteueranteil (Steuersatz) ein Fünfzehntel des jeweils für die einzelne Übernachtung des Beherbergungsgastes geschuldeten Entgeltes, abgerundet auf volle Euro-Cent. Die Höhe der von einem Gast insgesamt geschuldeten Beherbergungssteuer entspricht der Summe der auf die einzelnen Übernachtungen der Beherbergung entfallenden Beherbergungssteueranteile.
Entrichten mehrere Personen einen einheitlichen (gemeinsamen) Zimmerpreis, entfällt auf jeden Beherbergungsgast ein Betrag, der der Division des Rechnungsbetrages durch die Zahl der dafür beherbergten Gäste entspricht.
Ab dem 01. Januar 2019 beträgt der Beherbergungssteueranteil (Steuersatz) 6 %
Rechner zur Beherbergungssteuer Dresden
Die jeweilige Beherbergungssteuer ist am Anreisetag in bar zu entrichten.
Weitere Informationen zur Beherbergungssteuersatzung - Gültigkeit ab dem 01.01.2019
- 1. Beherbergungssteuer Dresden - Information für Gäste - deutsch -
- 2. Lodging Tax Dresden - Information for guests - englisch -
- 3. Ubytovací daň Dresden - Informace pro hosty - tschechisch -
- 4. Podatek od zakwaterowania Dresden - Podatek od zakwaterowania - polnisch -
- 5. Налог на аренду жилых помещений Dresden - информация для гостей - russisch -
- 6. Toeristenbelasting Dresden - informatie voor de gasten - niederländisch -
- 7. Tasa de estancia Dresden - informaciones para los huéspedes - spanisch -
- 8. Taxe d’hébergement Dresden - informations pour les clients - französisch -
- 9. Imposta di soggiorno Dresden - Informazioni per gli ospiti - italienisch -
- 10. 宿泊税 Dresden - ゲストのための情報 - japanisch -
Formulare zur Meldung gemäß Beherbergungssteuersatzung
- Meldeschein zur Beherbergungssteuersatzung (Dokument ausfüllen - Pflicht) - deutsch - englisch -
- Meldeschein zur Beherbergungssteuersatzung (nach § 7 Absatz 3 - Steuerbefreiung) - deutsch - englisch -
Formulare zur Ausnahmeregelung
- Eigenbestätigung für Selbstständige und freiberuflich Tätige (Beherbergungssteuer) - deutsch -
- Arbeitgeberbestätigung für Arbeitnehmer und Aus- und Fortzubildende (Beherbergungssteuer) - deutsch -
- Confirmation pursuant to§2(2) of the Lodging Tax Ordinance of the City of Dresden - englisch -
Alle PDF-Formulare zur Meldung gemäß Beherbergungssteuersatzung und zur Ausnahmeregelung sind zur direkten Bearbeitung am Computer / Laptop / Tablet / Smartphone geeignet.
Weiterführende Informationen
- Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden (Beherbergungssteuersatzung) - deutsch -
- FAQ Häufige Fragen und Antworten zur Beherbergungssteuer der Stadt Dresden
Siehe auch: