Informationen zur Beherbergungssteuer Dresden

Beherbergungssteuer der Stadt Dresden

Die Stadt Dresden erhebt ab dem 01.07.2015 eine Beherbergungssteuer Dresden für alle Besucherinnen und Besucher die im Stadtgebiet Dresden in einer entgeltlichen Unterkunft übernachten. Daher besteht grundsätzliche für alle Besucherinnen und Besucher die Pflicht Beherbergungssteuer zu entrichten.

Dabei sind Kinder bis 18 Jahre, Schwerbehinderte mindestens 80 Prozent sowie eine Begleitperson, Selbstständige sowie freiberuflich Tätige, Geschäftsleute und Angestellte zur Aus- und Fortbildung von dieser Regelung ausgenommen.

Ab dem 1. Oktober 2017 beträgt der auf eine einzelne Übernachtung entfallende Beherbergungssteueranteil (Steuersatz) ein Fünfzehntel des jeweils für die einzelne Übernachtung des Beherbergungsgastes geschuldeten Entgeltes, abgerundet auf volle Euro-Cent. Die Höhe der von einem Gast insgesamt geschuldeten Beherbergungssteuer entspricht der Summe der auf die einzelnen Übernachtungen der Beherbergung entfallenden Beherbergungssteueranteile.

Entrichten mehrere Personen einen einheitlichen (gemeinsamen) Zimmerpreis, entfällt auf jeden Beherbergungsgast ein Betrag, der der Division des Rechnungsbetrages durch die Zahl der dafür beherbergten Gäste entspricht.

Ab dem 01. Januar 2019 beträgt der Beherbergungssteueranteil (Steuersatz) 6 %

Rechner zur Beherbergungssteuer Dresden

Um das Rechentool nutzen zu können füllen Sie bitte dazu alle notwendigen Felder (mindestens die mit * markierten) aus. Das Ergebnis wird anschließend am Ende des Rechners angezeigt.

Hinweis:

Ich bemühe mich die Berechnung der Beherbergungssteuer nach bestem Wissen und Gewissen bezüglich der Berechnungsvorgaben der Stadt Dresden durchzuführen. Durch die Benutzung des Beherbergungssteuer Rechner stimmen Sie der Bedingung zu, dass keinerlei rechtlicher Anspruch auf die Richtigkeit der Ergebnisse besteht.

Leistungen mit ermäßigtem Steuersatz in Höhe von 7 Prozent sind der Beherbergung zuzurechnen und damit Gegenstand der Beherbergungssteuer! (Bsp.: Endreinigung, Wäschepaket, usw.)

Personen
Kinder
Personen
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Die jeweilige Beherbergungssteuer ist am Anreisetag in bar zu entrichten.

Weitere Informationen zur Beherbergungssteuersatzung - Gültigkeit ab dem 01.01.2019

Formulare zur Meldung gemäß Beherbergungssteuersatzung

Formulare zur Ausnahmeregelung

Alle PDF-Formulare zur Meldung gemäß Beherbergungssteuersatzung und zur Ausnahmeregelung sind zur direkten Bearbeitung am Computer / Laptop / Tablet / Smartphone geeignet.

Weiterführende Informationen

 
Siehe auch: